Elternbeteiligung am
Schulleben

Die Homepage der Schule soll verstärkt zur Information der Eltern genutzt werden. Die Beteiligung von Eltern am Schulleben und ihre Mitwirkung außer in der Gremienarbeit auch in anderen Betätigungsfeldern sind ausdrücklich erwünscht. Im Verständnis der Elternvertreter geht Elternbeteiligung über das einfache Mithelfen hinaus. Voraussetzung dafür ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern. In allen Gremien der Schule sind sehr engagierte Elternvertreter tätig. Auf jeder Gesamtelternversammlung (GEV) wird aus den verschiedenen Gremien der Schule, des Bezirkes und des Landes berichtet und anschließend diskutiert.

Auf den Gesamtelternversammlungen gibt es immer einen Überblick zur aktuellen Situation an der Schule. Personalausstattung, Unterrichtsausfall, Baumaßnahmen, Aktionen der Schule und Elternthemen sind regelmäßig Inhalt der GEV´s. Eltern können auch vorher Themen einreichen, die auf der nächsten GEV diskutiert werden sollen. Bei Interesse können Eltern jederzeit der Schulleitung Anregungen zur Elternbeteiligung geben. Aktionen mit Elternbeteiligung werden gemeinsam in den Gremien beschlossen und veröffentlich.

Im Zuge der aktuellen Bildungsreformen arbeiten viele Schulen daran, sich ein eigenes Profil zu geben oder das bereits bestehende zu erneuern. Die Elternbeteiligung an der Schulprogrammentwicklung erfolgte über den pädagogischen Ausschuss der BBO: Lt. neuem Schulgesetz muss jede Schule ein Schulprogramm entwickeln.

Alle Eltern, die weitergehende Informationen und Protokolle der Gesamtelternvertretung zeitnah erhalten wollen, können künftig Infos per Mail erhalten. Bitte hinterlassen Sie Ihre Mailadresse im Sekretariat mit dem Vermerk für den Gesamtelternvertreter.

An die Eltern eine kleine kurzgefasste Information zum Amt der Elternvertreter.

Die Klassenelternversammlung (§ 89 Abs. 1 SchulG) besteht aus allen Eltern der Schüler einer Klasse, die zum Beginn eines Schuljahres minderjährig sind. Die Klassenelternversammlung wählt spätestens einen Monat nach Unterrichtsbeginn zwei gleichberechtigte Klassenelternsprecher. Als Vorsitzende der Klassenelternversammlung entscheiden beide in eigener Verantwortung über die interne Verteilung ihrer Aufgaben und teilen dies der Klassenelternversammlung spätestens auf der zweiten Klassenelternversammlung mit. Zu der ersten Versammlung laden die bisherigen Klassenelternsprecher ein (§ 89 Abs. 4 Satz 1 SchulG). Zu den weiteren Sitzungen (mindestens drei Sitzungen pro Jahr) laden die neu gewählten Vertreter ein. Einberufung muss „im Benehmen“ mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer erfolgen (§ 89 Abs. 4 Satz 1 SchulG), d. h. Zeit, Ort und Tagesordnung sollten rechtzeitig gemeinsam abgestimmt werden mit dem Ziel der Einigung.

Bezirkliche Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Bezirksamts Spandau

(Anmerkung: Der Bezirkselternausschuss Spandau hat derzeit keine eigene Webseite.)

Ausführlichere Informationen: Der Landeselternausschuss Berlin (LEA) hat einen Leitfaden für Elternvertreter an Berliner Schulen herausgegeben. Er behandelt Themen wie Klassenelternversammlung, Wahl der Klassenelternvertreter, Aufgaben der Elternvertreter oder Einberufung von Elternabenden. Es werden Themenvorschläge für Elternabende gemacht und auch ein Muster für eine Einladung zum Elternabend ist abgedruckt.

Links für weitere Informationen: